Haftung
Der Mieter haftet gemäß den allg. Vermietbedingungen. Pro Schadensfall besteht eine Haftungsreduzierung von 1.000,00 Euro Selbstbeteiligung.
Darüber hinaus haftet der Mieter auch für alle Nebenkosten sowie für alle Schäden am LKW und PKW, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder -breite, Rückwärtsfahren ohne Einweiser sowie bei Schäden durch unsachgemäßes Be- und Entladen entstehen.
Haftung durch den Mieter besteht weiterhin bei selbstverschuldeten Unfällen, Parkschäden, Vorsatz, Unfallflucht, Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit (Alkohol und Drogen), Teilkaskoschäden (z. B. Glasbruch, Haarwildschäden, Unwetter, Entwendung des Fahrzeuges oder Teile davon).
Der Vermieter ist berechtigt im Schadensfall, Mietausfall während der Reparaturdauer, in voller Höhe zu berechnen (Normaltarif). Haftung besteht in voller Höhe der entstandenen Schäden.
Mietpreis
Der Mietpreis schließt ein: Wartungsdienste, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung mit den gesetztlich vorgeschriebenen Deckungssummen (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
Alle Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.
Kraftstoffkosten
Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Gesetzliche Bestimmungen
Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Güterkraftverkehrgesetzes, wie unter anderem die ordnungsgemäße Benutzung des Fahrtenschreibers und ggf. der Ladepapiere. Für Fahrzeuge ab Preisgruppe 3 sind die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.